Im Rahmen seiner Leistungserbringung muss der niedergelassene Heilmittelerbringer den Vorgaben der ärztlichen Verordnung folgen.

Die Verordnung muss sorgfältig ausgestellt sein. Sorgfältig bedeutet insbesondere, dass die verordneten Maßnahmen oder Leistungen genau, eindeutig, umfassend und abschließend bezeichnet werden. Unvollständige oder ungenaue Verordnungen erzeugen Unsicherheit bei den ausführenden Therapeuten.

Ferner sollte die Verordnung möglichst leserlich ausgestellt werden, damit der Logopäde eindeutig den ärztlichen Auftrag erkennen und ausführen kann. Verwechselungen oder Unklarheiten können hierdurch ausgeschlossen werden.

Die Qualität der ärztlichen Verordnung und die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Therapeut wird sichergestellt durch die Verwendung der amtlichen Vordrucke.

Wir möchten Sie daher bitten, die Verordnung sorgfältig auszustellen. Ein Beispiel finden Sie hier.

Wir stehen Ihnen für die Beantwortung etwaiger Fragen jederzeit zur Verfügung.

Verordnung

Logopädische Praxis

Kristin Körner GbR

Telefon: 030 / 92 448 92